Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

16 reviews

Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main, Germany

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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main is a Courthouse located at Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main, Germany. It has received 16 reviews with an average rating of 2.2 stars.

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Frequently Asked Questions

  • The address of Verwaltungsgericht Frankfurt am Main: Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main, Germany

  • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main has 2.2 stars from 16 reviews

  • Courthouse

  • "Für meine Begriffe kein Rechtsstaat erkennbar im Bologna-Prozess Situation: Die Psychologie der Uni Frankfurt hatte 2016 den Diplomstudiengang beendet"

    "Dieses Verwaltungsgericht könnte eine wahre Freude für Antisemiten, Judenhasser, und gewaltbereite Demonstranten sein, denn es hebt nachvollziehbare Verbote auf, sogar gegen die ausdrücklichen Erklärungen des Herrn Marco Buschmann, Bundesjustizminister"

    "Ein potentieller Straftäter aus Tunesien, der Anschläge in Deutschland geplant hat, darf nicht abgeschoben werden weil ihm in seinen Herkunftsland womöglich die Todesstrafe droht"

    "Die meisten Menschen im Verwaltungsgericht tun Ihr Bestes"

    "Ich finde es eine Schande das Ihr Gericht den Judenhass und Antisemitismus gewähren lässt"

Reviews

  • Martina Trautenberg

Für meine Begriffe kein Rechtsstaat erkennbar im Bologna-Prozess Situation: Die Psychologie der Uni Frankfurt hatte 2016 den Diplomstudiengang beendet. Klageversuch einerseits mit dem Ziel, aufgrund eines Härtefalls (Erkrankung und Unterbrechung des Studiums aufgrund von Stalking mit Brandstiftung an meiner Wohnung) das Studium als Diplom abzuschließen. Andererseits beanstandete ich die VORGEHENSWEISE der Universität. Denn die Ablehnung der Anerkennung des Attestes mit Konsequenz, Prüfungen teilweise als „ENDGÜLTIG NICHT BESTANDEN“ zu bewerten, wurde NICHT „UNVERZÜGLICH“, wie laut Prüfungsordnung gefordert, sondern 6 WOCHEN! nach Ablehnung der ersten Prüfung verfasst. Der Richter leitete die mündliche Verhandlung folgendermaßen ein: „Wer von Ihnen beiden ist denn eigentlich die Ältere?“ Damit meinte er neben meiner Person die Rechtsvertretung der Universität. Der unterschwellige Vorwurf, der darin lag, war nicht fair. Schließlich hatte ich das Studium erst im Alter von 37 Jahren begonnen und zuvor längst zwei Ausbildungen absolviert. Dann behauptete er, die Hauptsache läge in der Beendigung der Diplomstudiengänge und da müsse er sich nach Vorgaben richten. Dann legte er mir einen PRÄZEDENZFALL vor, gemäß dem einem Studenten, der geklagt hatte, der Diplomabschluss verweigert worden war. Er riet mir, die Klage zurückzuziehen. Was völlig ignoriert worden war: diesem Studenten war der BACHELOR-ABSCHLUSS ERMÖGLICHT worden – im GEGENSATZ ZU MIR (durch das Attribut "ENDGÜLTIG NICHT BESTANDEN“). Für mich lässt das richterliche Verhalten nur einen Rückschluss zu: Mit der (unsachlichen) Anspielung auf mein Alter und der lapidaren Behauptung, der wesentliche Aspekt der Verhandlung bestände in der Beendigung der Diplomstudiengänge, sollten berechtigte Argumente unter den Teppich gekehrt werden. Denn es ging auch um die Handhabung der Prüfung, die mir den Bachelorabschluss extrem erschwert. So ersparte man sich auch eine schriftliche Festlegung auf eine derartige „Stellungnahme“. Dies wäre im Fall einer Durchführung der Klage unumgänglich gewesen. Im Gerichtsprotokoll wurde lediglich festgehalten, dass ich die Klage zurückgekommen hatte. Die Universität hatte im Vorfeld versucht, die Klage zu verhindern mit der Begründung, Formalitäten seien nicht erfüllt. Der Richter hat somit ganz im Interesse der Dozenten gehandelt, indem er mir von der Klage abriet. Die Sekretärin der für die Diplomprüfungen zuständigen Frau Prof. Knopf sagte vor der Maßnahme zu mir: "Sie können ja vor Gericht gehen". Offensichtlich rechnete Frau Prof. Knopf mit der Gunst des Richters. Dieser sparte auch ansonsten nicht an Parteilichkeit. Neben versteckten Vorwürfen mir gegenüber nahm er die Uni in Schutz. "Sie sind nicht gemein. Sie haben den Diplomanden 5 Jahre Zeit gelassen." Er ist ja nicht betroffen. Außerdem: 5 Jahre waren gemessen an 9 Semestern Mindeststudienzeit und im Vergleich zu anderen Unis nicht besonders großzügig. Zudem befreite diese gewährte Zeit die Uni von der Pflicht zur Berücksichtigung von Härtefällen. Pure Berechnung! Die Gesetzgebung hat die Universitäten gegenüber den Studierenden im Bologna-Prozess bevorzugt. Nun hatte man mir auf diese Weise die wenigen Rechte, die ich habe, auch noch genommen. Ich setze keine Hoffnung und kein Vertrauen mehr in die Justiz. "Pixel Soldat" übersieht, dass es sich um ZWEI GETRENNTE Rechtsfälle gehandelt hat. Es existiert ein Gesetz, dass die Unis von Fortsetzung der Diplomprüfungen entbindet. Dann kann man aber nicht einfach sagen, dass man deswegen Diplomanden WILLKÜRLICH als "ENDGÜLTIG NICHT BESTANDEN" bewerten darf. Hierfür gibt es sicher KEIN GESETZ. Und wenn es "Ermessenssache" ist, kann der Richter nicht vorgaukeln, dass ihm angeblich die Hände gebunden seien. Jetzt habe ich auch noch erfahren, dass die Höhe des Streitwerts durchaus Ermessenssache ist. Es waren ein sehr hoher Streitwert und damit erhebliche potentielle Unkosten für mich festgesetzt worden. Sicher ein zusätzliches Abschreckungsmittel, um mich von einer Klage abzuhalten.

  • Andreas Ffm

Dieses Verwaltungsgericht könnte eine wahre Freude für Antisemiten, Judenhasser, und gewaltbereite Demonstranten sein, denn es hebt nachvollziehbare Verbote auf, sogar gegen die ausdrücklichen Erklärungen des Herrn Marco Buschmann, Bundesjustizminister. Das Frankfurter verwaltungsgericht setzt sich darüber hinweg, vermutlich um endlich mal Aufmerksamkeit zu bekommen, und genehmigt Demonstrationen, die nach Lesart der Aussagen des Bundesjustizministeriums nicht hätten genehmigt werden dürften. Richter sind auch nur Menschen und Menschen machen Fehler: hier ist das Paradebeispiel. Unverantwortlich! So produziert man ekelhafte Bilder "im Namen des Volkes" für ganz Deutschland auch im Ausland.

  • Stefan Ponti

Ein potentieller Straftäter aus Tunesien, der Anschläge in Deutschland geplant hat, darf nicht abgeschoben werden weil ihm in seinen Herkunftsland womöglich die Todesstrafe droht. Wer eine solche Straftat plant, der hat sein Gastrecht verwirkt und hat es nicht verdient irgendeine Form von Unterstützung zu erhalten. Dieses Urteil ist der blanke Hohn und zeigt auf wie weit weg unsere Gesetzgebung von der Realität steht. Kein Wunder das alle nach Deutschland wollen, man wird versorgt und bei Straftaten passiert kaum was. Opferschutz statt Täterschutz.

  • pixel soldat

Die meisten Menschen im Verwaltungsgericht tun Ihr Bestes. Interessant das viele Mitbürger sehr emotional reagieren und denken Gesetze dienen der "Gerechtigkeit", wobei diese eben dem Zusammenleben in der Gesellschaft dienen. Zum Teil ist es Auslegungssache und Ermessungsrahmen. Vieles wird in der Politik entschieden und abgeschoben auf die Justiz, so mein Eindruck. Allerdings bin ich kein Experte. Den negativen Bewertungen merkt man den Frust deutlich an.

  • Sven Lemke

Ich finde es eine Schande das Ihr Gericht den Judenhass und Antisemitismus gewähren lässt.Ich hoffe nicht das es zu Gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Pro Palistina Demo kommt.Falls doch hoffe ich sehr das all unsere Verbände und Parteien erwirken das Sie als Entscheider dieses Verfahrens sofort Ihre Plätze im Gericht räumen müssen !!!!UNGLAUBLICH DIESES VERHALTEN SCHÄMEN SOLLTEN SIE SICH

  • Maria Gogolin

Was soll man da sagen.... solche "Demonstrationen " sind nicht gefährlich ... Wahnsinn.... einfach nur Wahnsinn...

  • Katia Belkhir

Sehr nette Sachbearbeiter und zuverlässige Bearbeitung

  • Andre W aus GE

die Zulassung der Palästina Demo ist ein Witz !

  • Richard Rahm

Gekaufter Staatsapparat!

  • a person

Schlechte Justiz

  • Albert Rubens

Gut

  • B Ahmadzadeh
  • Dagan Adde
  • TAFKAFF
  • امید یوسف زی

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